Impressum

Kfz-Werkstattausrüstung
Martin Vasold
Bergstraße 33 a
09243 Niederfrohna

Tel: 0 37 22 - 46 46 150

e-mail: info@auto-lift.de

martin.vasold@auto-lift.de

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutzerklärung gemäß Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung der von uns angebotenen Webseiten. Sie gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die wir lediglich durch einen Link verweisen. Bei der Nutzung unserer Webseiten bleiben Sie anonym, solange Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn dies für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen, insbesondere Formularangebote, erforderlich ist.

Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.

Wir gewähren Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten und löschen diese auf Wunsch. Im Rahmen der Benachrichtigung unserer Kunden über Produktneuheiten, etc. senden wir Ihnen Emails nur zu, sofern Sie uns Ihre Emailadresse zur Verfügung stellen.

Das Ihnen zustehende Widerrufs- bzw. Auskunftsrecht können Sie schriftlich oder per E-Mail in Anspruch nehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand 01.01.2014

  1. Allgemeines
    Die Angebote und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind damit wesentlicher Bestandteil der Angebote und Lieferverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Soweit Einkaufs- bzw. Geschäftsbedingungen des Käufers existieren, wir ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten nur, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wird.
  2. Angebot und Annahme
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Widersprechen sich unsere Auftragsbestätigung und eine evtl. Auftragsbestätigung des Bestellers, so kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir das neue Angebot des Bestellers schriftlich bestätigt haben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt worden ist. Kleinere Abweichungen gelten als noch vertragsgemäß. Eine zugesicherte Eigenschaft enthalten Sie nur dann, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Verbesserung und Veränderungen behalten wir uns vor.
  3. Konstruktionsänderungen
    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, er ist jedoch nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Bedingung ist, dass dadurch die Verwendbarkeit für den Käufer nicht beeinträchtigt wird.
  4. Preise
    Der Verkäufer hält sich an seine Angebotspreise 30 Tage lang gebunden ab Datum des Angebotes. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich Verpackung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis zuzüglich Transportversicherung zu Lasten des Empfängers berechnet.
  5. Montage
    Für jede Art von Aufstellung gelten folgende Bestimmungen:
    1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
      a) Hilfsmannschaften wie Handlanger und wenn nötig, auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser und sonstige Facharbeiter in der vom Lieferer erforderlich erachteten Zahl.
      b) alle Erd-, Bettungs-, und Bau-, und Gerüstarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe, sowie die Erstellung nicht Auftragsbestandteil ist,
      c) die zur Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Hebezeuge usw. müssen vom Käufer gestellt werden.
      d) Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Baustelle
      e) für die Aufbewahrung und Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge, genügend große geeignete, trockene und verschließbare Räume, sowie für die Leute des Lieferers angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume.
    2. Vor Beginn der Aufstellung müssen sich die für die Aufnahme der Aufstellungsarbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung sofort nach Ankunft der Aufsteller begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Insbesondere müssen die Anfahrwege geebnet und geräumt, bei Innenaufstellung Wand- und Deckenputz sowie Fußboden vollständig fertig gestellt, namentlich auch Türen und Fenster eingesetzt sein. Drüber hinaus gehende Anforderungen sind durch Leistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller geregelt.
    3. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen zu tragen.
    4. Der Besteller ist ferner verpflichtet, den Aufsteller eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung der Aufstellung unverzüglich auszuhändigen.
    5. Der Lieferer haftet nur für ordnungsgemäße Handlung und Aufstellung der Liefergegenstände. Er haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung und Aufstellung zusammenhängen oder soweit dieselben vom Besteller veranlasst werden.
  6. Zahlungsbedingungen
    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gerät der Käufer in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Zinsen, Kosten und die jeweils älteste Schuld zu verrechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis hergeleitet wird.
  7. Sicherheit (Eigentumsvorbehalt)
    Tritt der Besteller vom Vertrag zurück ohne hierzu berechtigt zu sein, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ein höherer oder vom Besteller niedriger Schaden nachgewiesen wird. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen ausgeglichen sind. Werden Liefergegenstände weiter verkauft, verpflichtet sich der Käufer, den Eigentumsvorbehalt weiter zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, bei evtl. Maßnahmen oder sonstigen Vorgängen, die sich auf den Liefergegenstand in irgendeiner Form auswirken können, sofort auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer hiervon zu informieren.
  8. Lieferzeit
    Die vom Verkäufer genannten Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Materialbeschaffungsschwierigkeiten bezüglich sämtlicher Betriebsstoffe oder Zubehörteile, Behinderung durch behördliche Anordnung und ähnliche Maßnahmen. Die Behinderungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wahlweise, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Kenntnis des Vorliegens der oben geschilderten Hinderungsgründe den Besteller hiervon zu informieren.
  9. Versand
    Die Art des Versandes wählt der Verkäufer, wenn nicht der Besteller gleichzeitig mit der Auftragserteilung schriftlich andere, für ihn kostenpflichtige Anweisungen erteilt. Einwendungen gegen die Höhe der Versandkosten sind ausgeschlossen. Wenn der Käufer den Abschluss bestimmter Versicherungen (Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasserschaden, sonstige Risiken) wünscht, gehen diese Kosten zu seinen Lasten. Die Abladung der Ware, ist durch den Käufer auf seine Kosten zu organisieren.
  10. Gefahrenübergang
    Gefahr geht auf Kosten des Käufers über, sobald die Ware an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist, oder zum Zweck der Versendung den Betrieb des Verkäufers verlassen hat. Wenn der Versand ohne Mitverschulden des Verkäufers verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über.
  11. Gewährleistung
    Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer werden wie folgt geregelt:
    a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich auszuwechseln oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    b) Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
    Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder eines Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige Beanspruchung- ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse), sofern sie nicht auf ein Verschulden durch den Verkäufer zurückzuführen sind.
    c) Liegt ein Mangel vor, den der Verkäufer zu vertreten hat, hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht, den mangelhaften Teil in seinem Betrieb auszubessern oder eine Neulieferung vorzunehmen. Der schadhafte Teil der Lieferung ist vom Käufer mit vorausbezahlter Fracht an den Verkäufer zurück zu schicken. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. zur Lieferung von Ersatzteilen, ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zu setzen. Geschieht dies nicht, ist der Verkäufer von Mängelbeseitigung befreit.
  12. Haftungsbeschränkung
    Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  13. Gewerbliche Schutzrechte
    Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzung von Urheberrechten, Patenten und Gebrauchsmustern freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungspflicht des Verkäufers ist betragsmäßig durch die Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
  14. Geheimhaltung der Unterlagen des Bestellers
    Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer in Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  15. Vertraulichkeit der vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen
    Die von uns übergebenen Konstruktionen, Angebote und Angebotspreise sind, soweit nicht anders vereinbart ist, vertraulich zu behandeln.
  16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    Für diese Geschäftsbedingungen, die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Verhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Chemnitz.
    Bei Ratenzahlungsgeschäften ist das Gericht zuständig, bei dem der Käufer zur Zeit seiner Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Das Amtsgericht Chemnitz ist auch zuständig, wenn der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz unbekannt ist.
  17. Schlussbestimmung
    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.